Es gibt freie Immobiliengutachter, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie staatlich anerkannte Immobiliengutachter. Diese zertifizierten Gutachter sind kostenpflichtig und werden meist bei
- Zwangsversteigerung
- Scheidung / Erbschaft mit Rechtsstreit
- Überprüfung der angesetzten Schenkungssteuer / Erbschaftssteuer
- Feststellung des Betriebsvermögens
- Aufdeckung stiller Reserven bei Betriebsauflösung
einbezogen.
Die Sachverständigen bestimmen den Wert einer Immobilie im Wesentlichen durch folgende Kriterien:
- Den baulichen und technischen Zustand einer Immobilie
- Den Bodenrichtwert
- Der energetische Zustand
- Die Lage der Immobilie
- Altlasten auf dem Grundstück
- Der Erschließungsgrad der Immobilie
- Die aktuelle Marktlage
Da diese Bewertung mit höherem zeitlichem Aufwand verbunden ist, sind die Kosten individuell unterschiedlich. Vorteil bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind die Zahlen belastbar und verbindlich.